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5.4.1 Meldepflichtige Brutkrankheiten

Diese Krankheiten müssen dem Inspektor gemeldet werden.

Bei unsicherheit, bitte einen erfahren Imker zu siehen oder direkt den Inspektor fragen.

Wichtig ist, dass der Imker erkennt, dass etwas im Volk nicht stimmt.

5.4.2 Nicht meldepflichtige Brutkrankheiten

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